Füdlibürger
Seit 1930 die Fasnacht in Baden wieder eingeführt worden ist, wird der Füdlibürger alljährlich für alle Schandtaten angeklagt, die sich in und um Baden während des vergangenen Jahres ereignet haben. Der Füdlibürger wird auf dem Pferdefuhrwerk vom unteren Bahnhofplatz durch die Stadt zum Schafott in den Graben unter die Hochbrücke transportiert. Dort
werden seine Untaten, welche er im vergangenen Jahr angestellt hat, vor dem Fasnachtsgericht der Spanischbrödlizunft Baden verhandelt. Anschliessend wird er zur Rechenschaft gezogen und verurteilt zum Tod durch das Feuer. In Flammen, mit Knall und Posaunenklang wird ihm der Garaus gemacht.
Die Badener Fasnacht beginnt traditionell mit dem Richterspruch: «Scharfrichter zünd aa, d’Baademer Fasnacht foot aa».
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Gönnerplakette:- CHF 40.00 (limitiert, nummeriert)
- Erhältlich bei
broedlimeister@spanischbroedlizunft.ch oder via Handy 076 523 43 60
Metallplakette:- CHF 10.00
- Erhältlich bei der Spanischbrödlizunft, den Guggenmusiken sowie den Fasnachtsgruppen. Oder bei den offiziellen Vorverkaufsstellen: RVBW-Kundencenter, Schwanen Apotheke, Apotheke Wyss, Spitzbueb-Bäckereien Baden und Dättwil, Metzgerei Müller, Badener Tabakhaus und Miracoolix.